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Informationen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

1. Welcher Personenkreis hat in der Regel welche Fachkunde?

Radiologen und Teilradiologen:Fachkunde Röntgendiagnostik
Nuklearmediziner:Fachkunde Nuklearmedizin
Strahlentherapeuten:Fachkunde Strahlentherapie + Röntgendiagnostik
Entsprechend der erworbenen Fachkunden - Röntgendiagnostik und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden.

2. Wie sind die Aktualisierungsfristen?

2. 1 Aktualisierung - Röntgendiagnostik -

Erwerb der Fachkunde:Aktualisierung bis:
vor 197301. Juli 2004
von 1973 - 198701. Juli 2005
von 1988 - 30. Juni 200201. Juli 2007
ab 1. Juli 20025 Jahre nach Erhalt der Fachkunde

2. 2 Aktualisierung - Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie

Erwerb der Fachkunde:Aktualisierung bis:
vor 197601. August 2003
von 1976 - 198901. August 2004
von 1990 - 31. Juli 200101. August 2006
ab 1. August 20015 Jahre nach Erhalt der Fachkunde

3. Wie erfolgt die Aktualisierung?

Die Aktualisierung erfolgt i. d. R. durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs.

Die Fachkunde/n auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik werden in der Regel einen 8-stündigen Aktualisierungskurs (á 45 Minuten) aufrecht erhalten.

Die Fachkunden auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie können durch einen 12-stündigen Aktualisierungskurs aufrecht erhalten werden.

4. Besonderheit:MTR, MTRA

Da Medizinisch-Technische Assistenten/innen die Fachkunde im Strahlenschutz auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in der Ausbildung erwerben, sollten sie auf jeden Fall die gesamten Fachkunden aktualisieren, auch wenn sie im Augenblick nur auf einem Gebiet tätig sind. Die Aktualisierung ist unabhängig von der augenblicklichen beruflichen Tätigkeit.

5. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von MFA

Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 8-stündigen Aktualisierungskurs.

Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf den Gebieten Nuklearmedizin und Strahlentherapie für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen Aktualisierungskurs.

6. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von OP-Personal

Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen bzw. 8-stündigen Aktualisierungskurs.

7. Wichtiger Hinweis

Wir empfehlen:

  • Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auf jedem Gebiet, in dem man die Fachkunde bzw. Kenntnisse einmal erworben hat.

  • Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch während einer Babypause, da der spätere Berufseinstieg bei nicht aktualisierter Fachkunde bzw. Kenntnissen nur durch aufwändigere Kurse möglich werden könnte.

  • Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben, um spätere Vertretungsmöglichkeiten offen zu haben.