Fachkundeerwerb Ärzte
Informationen zum Fachkundeerwerb - Röntgendiagnostik -
Die Musterweiterbildungsordnung der BÄK von 2018 sieht vor, dass je nach Erwerb eines Facharztstatus die Voraussetzungen für die Erlangung der erforderlichen Fachkunde erfüllt sein müssen. Das bedeutet, dass diejenigen, die der neuen Weiterbildungsordnung unterliegen (entscheidend ist das Inkrafttreten der Umsetzung der jeweiligen Ärztekammer) müssen ggf. die erforderliche Fachkunde vorweisen.
Folgende Skizze zeigt Ihnen das Konzept für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz - Röntgendiagnostik -:
Folgende Skizze zeigt Ihnen das Konzept für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz - Röntgendiagnostik -:
Die Sachkunde erwirbt man durch die praktische Tätigkeit in der Klinik. Die Dauer der Sachkundezeit richtet sich nach der gewünschten Fachkunde.
Der Erwerb der Kenntnisse setzt den Besuch eines Kenntniskurses bzw. eines Grundkurses voraus. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Ärztekammer.
Dauer der Kurse:
Der Erwerb der Kenntnisse setzt den Besuch eines Kenntniskurses bzw. eines Grundkurses voraus. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Ärztekammer.
Dauer der Kurse:
- Kenntniskurs: 8 h
- Grundkurs: 24 h
- Spezialkurs: 20 h
- Spezialkurs CT: 8 h
- Spezialkurs Interventionsradiologie: 8 h
- Spezialkurs DVT: 8 h