Startseite zum Kontaktformular zum Menü
Impressum | Datenschutz | Kontakt | AGB

Fachkundeerwerb Ärzte

Informationen zum Fachkundeerwerb für ärztliches Personal

Die Musterweiterbildungsordnung der BÄK von 2018 sieht vor, dass je nach Erwerb eines Facharztstatus die Voraussetzungen für die Erlangung der erforderlichen Fachkunde erfüllt sein müssen. Das bedeutet, dass diejenigen, die der neuen Weiterbildungsordnung unterliegen (entscheidend ist das Inkrafttreten der Umsetzung der jeweiligen Ärztekammer) müssen ggf. die erforderliche Fachkunde vorweisen.

NEU seit 01. Januar 2025:
Um eine Fachkunde im Strahlenschutz als ärztliches Personal in der Röntgendiagnostik zu erwerben, werden zunächst Kenntnisse im Strahlenschutz gefordert. Man kann die Kenntnisse im Strahlenschutz nun auf zwei Arten erwerben:

1. Wie gewohnt durch Absolvieren eines 8-stündigen Kenntniskurses nach Anlage 7.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin nach RöV (diese gilt immer noch);

2. Durch Absolvieren eines 20-stündigen Grundkurses im Strahlenschutz nach dem Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung"; hierfür ist vor Beginn des Sachkundeerwerbs noch eine arbeitsplatzbezogene Einweisung nach § 98 StrlSchV notwendig.

Punkt 2 gilt auch für ärztliches Personal für den Erwerb der Fachkunde in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

Alle gesetzlichen Vorgaben hierzu finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns per Email an wenden